Neue KI-Kennzeichnungspflichten im Kurzüberblick
1. Wozu sind diese Kennzeichnungen nötig?
Es geht in erster Linie um Transparenz, um niemanden zu täuschen, in die Irre zu führen oder zu manipulieren.
2. Welche KI-Inhalte sind zu kennzeichnen?
Nicht jeder KI-Inhalt muss gekennzeichnet werden und gerade bei modifizierten Inhalten wird abzuwägen sein, da auch mangels Rechtsprechung und Judikatur die Grenzen aktuell nicht immer klar gezogen werden können. Dazu mögliche Beispiele:
a. Bilder / Deepfakes
Minimale Bearbeitungen von Fotos im Sinne einer Optimierung der Bildqualität wie Begradigung, Weißabgleich, Rauschreduzierung, Korrektur von Bildfehlern, o.ä. unterliegen derzeit keiner Kennzeichnungspflicht. Hier bleibt die Realität erhalten und der Betrachter wird nicht in die Irre geführt. Es geht um eine “technische Bearbeitung”, die sich nicht auf
den Inhalt auswirkt.
Anders bei “Deepfakes”, also täuschend echt wirkende KI-Inhalte, die ein durchschnittlicher Betrachter für wahr halten könnte. Zu kennzeichnen sind bspw. aufgrund von Promts erstellte, fiktive Bilder, KI-Models, Bilder mit eingefügten bzw. rausretuschierten Objekten, Personen, auch vorgenommene Veränderungen an Objekten, Personen, Umgebungen in den Bildern, etc.
Zur Einstufung können die von der Österreich Werbung in ihrem Leitfaden definierten Kriterien herangezogen werden.
b. Videos / Audios
Die Vorgaben für Bilder können auch auf Videos und Audios umgelegt werden.
Technische Anpassungen bei Videos wie bspw. Bildstabilisierungen ohne inhaltliche Änderungen benötigen keine Kennzeichnung. Gleiches gilt für Aufnahmen in Zeitraffer oder Slow-Motion, wenn auch hier der ursprüngliche Inhalt unverändert bleibt.
Technische Anpassungen bei Audios wie bspw. Rauschreduzierung oder Änderung der Geschwindigkeit stellen keinen kennzeichnungspflichtigen Inhalt dar. Werden allerdings Stimmen verändert, imitiert oder überhaupt synthetisch erstellt, sind diese Inhalte zu kennzeichnen.
c. Texte
Hier geht es um “menschliche Kontrolle” und inhaltliche Verantwortung. Werden KI-generierte Texte vor Veröffentlichung inhaltlich geprüft und erfolgt das auch mit entsprechender Fachkompetenz, ist keine Kennzeichnung erforderlich.
Gleiches gilt für Übersetzungen, wenn diese von versierten Personen überprüft werden. Rechtschreib- / Grammatikprüfungen oder auch Überschriften sind nicht gesondert zu
kennzeichnen.
Wird ein KI-generierter Text 1:1 und ohne Inhaltsprüfung veröffentlicht, muss dies deklariert werden.
3. Was ist mit Interaktiven KI-Systemen?
Werden Chatbots, KI-Agenten, Sprachassistenten, etc. eingesetzt, muss für User erkennbar sein, dass sie nicht mit einem KI-System kommunizieren.
4. Wie sind diese Inhalte zu kennzeichnen?
Die Kennzeichnung muss für User gut und auch unmittelbar beim jeweiligen Inhalt erkennbar sein. Eine Information im Impressum oder eine pauschale Aussage dazu ist nicht ausreichend.
Seitens der EU wurden kurz vor Inkrafttreten dieser Pflichten 3 AI-Icons ("AI", “AI generated”, “AI modified”) veröffentlicht, die verwendet werden können. Aktuell ist nicht bekannt, ob diese oder eventuell auch weitere Icons in Zukunft verbindlich werden oder auch eigene kreierte Zeichen und Begrifflichkeiten in der jeweiligen Landessprache gleichwertig sind.
5. Gelten die Regelungen auch für Social Media?
Die Regelungen zur Kennzeichnung gelten natürlich auch für diverse soziale Medien, die entsprechende Vorkehrungen für Kennzeichnungsmöglichkeiten zu treffen und anzubieten haben. Falls noch keine Möglichkeiten vorgesehen sind, macht ein Hinweis in den Captions o.ä. Sinn.
6. Welche Regelungen gelten noch?
Bestehende Gesetze und Verordnungen zu bspw. Datenschutz, Urheberrecht, Persönlichkeitsrechten, Markenrecht, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, etc. behalten ihre Gültigkeit auch im Zusammenhang mit KI-Systemen und der Erstellung von KI-Inhalten.
7. Gibt es weiterführende Infos?
- Die KI-Servicestelle der RTR hat auf ihrer Website FAQ zu diesem Thema veröffentlicht.
- Details zu den EU-Icons sind über diese Website abrufbar.
- Die Österreich Werbung stellt einen “KI-Leitfaden” mit praktischen Beispielen zur Verfügung.
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