Die Meldebehörde für das Gästemeldewesen in Österreich ist das jeweilige Gemeindeamt beziehungsweise in Statutarstädten das Magistrat. Die Einhebung der Ortstaxe von den Unterkunftsgeber:innen obliegt der Bürgermeisterin beziehungweise dem Bürgermeister als Abgabenbehörde. In Erhebungsgemeinden ist die Gemeinde auch für die Übermittlung der Tourismusstatistik Austria zuständig.