Erfassung der Tourismus-Statistik laut der Verordnung 2002
Die Gemeinden haben monatlich bis 15. des Folgemonats die Ankünfte, Übernachtungen und Herkunftsländer der Gäste an die Statistik Austria zu übermitteln.
Die Unterkunftsgeber:innen haben dazu zu übermitteln
Details zur gesamten Rechtsvorschrift für die Tourismus-Statistik-Verordnung 2002, Fassung vom 14.10.2024: