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Tourismus-Statistik

Erfassung der Tourismus-Statistik laut der Verordnung 2002

Erfassung der Tourismus-Statistik laut der Tourismus-Statistik-Verordnung 2002


Die Gemeinden haben monatlich bis 15. des Folgemonats die Ankünfte, Übernachtungen und Herkunftsländer der Gäste an die Statistik Austria zu übermitteln.

Die Unterkunftsgeber:innen haben dazu zu übermitteln

  • unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft und nach der Abreise des jeweiligen Gastes die Meldedaten oder
  • bis zum 5.des Folgemonats einen vollständig ausgefüllten und unterfertigten Betriebsbogen


Details zur gesamten Rechtsvorschrift für die Tourismus-Statistik-Verordnung 2002, Fassung vom 14.10.2024:

Zur Verordnung
Sie haben Fragen zum Meldewesen? Wir helfen Ihnen gerne!
Hotline: +43 732 7277-101 oder per E-Mail.