Zuständig für die Ortstaxeneinhebung, die Statistikerfassung und Meldung an die Statistik Austria ist die jeweilige Gemeinde. Die Meldebehörde und damit auch Kontrollorgan ist die jeweilige Bürgermeisterin bzw. der jeweilige Bürgermeister. Verschiedene Bundes- und Landesgesetzte bilden den rechtlichen Rahmen. Es handelt sich hier um Rechtsinformationen und keine verbindliche Rechtsauskunft.