Rechtsinfo - Wertgrenzen im Vergaberecht
Das Bundesministerium für Justiz hat via Aussendung mitgeteilt, dass die Schwellenwerte-Verordnung 2018 mit 31.12.2022 endet. Mit Auslaufen dieser Verordnung finden somit wieder die Schwellenwerte gemäß Bundesvergabegesetz (siehe unten) Anwendung. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass eine Verlängerung der Maßnahmen durch eine Nachfolgeregelung (Schwellenwerte-Verordnung 2023) geprüft wird, die allerdings lediglich bis 30.06.2023 befristet werden soll.
Es ist somit insbesondere bei Direktvergaben, Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung und nicht offenen Verfahren ohne Bekanntmachung auf die Auftragswerte zu achten. Ab 1.01.2023 verringern sich die Werte von EUR 100.000,-- auf 50.000,-- (Direktvergabe) bzw. 80.000,-- (Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung) und bei Bauaufträgen von EUR 1.000.000,-- auf 300.000,-- (nicht offenes Verfahren ohne Bekanntmachung).
Sollte eine neue Schwellenwerte-Verordnung erlassen werden, wird an dieser Stelle darüber informiert. Nachfolgend ein Überblick über die geltenden Schwellenwerte von Auftragswerten (netto) für die wesentlichen Verfahrensarten.
1. Wertgrenzen im Unterschwellenbereich ab 01.01.2023
Liefer- und Dienstleistungsaufträge bis EUR (netto) Direktvergabe 50.000,--
Direktvergabe mit Bekanntmachung 130.000,--
Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung 80.000,--
Nicht offenes Verfahren ohne Bekanntmachung 80.000,--
Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung (2-stufig) 215.000,--
Bauaufträge bis EUR (netto)
Direktvergabe 50.000,--
Direktvergabe mit Bekanntmachung 500.000,--
Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung 80.000,--
Nicht offenes Verfahren ohne Bekanntmachung 300.000,--
Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung (2-stufig) 1.000.000,--
2. Wertgrenzen im Oberschwellenbereich
Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab EUR (netto)
Nicht offenes Verfahren mit Bekanntmachung (2-stufig) 215.000,--
Offenes Verfahren mit Bekanntmachung (1-stufig) 215.000,--
Bauaufträge ab EUR (netto)
Nicht offenes Verfahren mit Bekanntmachung (2-stufig) 5.382.000,--
Offenes Verfahren mit Bekanntmachung (1-stufig) 5.382.000,--
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