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Neue gesetzliche Bestimmungen für den Campingtourismus in Oberösterreich

Am 1. Juli 2021 traten neue Bestimmungen für oberösterreichische Campingplätze in Kraft. Wir haben die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst und verraten Ihnen auch, warum Campingreisen boomen.

Campingtourismus boomt – europaweit, in Österreich und auch in Oberösterreich: Campingplätze verzeichneten in den letzten 10 Jahren (trotz „Corona-Delle“ im Sommer 2020) in Oberösterreich einen Nächtigungszuwachs von knapp 70% auf rund 340.000 Nächtigungen. Mittlerweile findet im Sommerhalbjahr jede elfte Nächtigung in Oberösterreich auf einem Campingplatz statt.

 

Die Gründe für den Camping-Boom

Camping kommt dem Wunsch der Menschen nach Freiheit, Flexibilität und Individualität entgegen. Jederzeit spontan verreisen, dort Halt machen, wo es am schönsten ist, keine vorgegebenen Frühstücks- bzw. Essenszeiten – Camping steht für Reisen im eigenen Rhythmus.

Ein weiterer Grund ist das in den letzten Jahren gestiegene Interesse am Entdecken und Erleben der Natur, das durch die Corona-Pandemie im letzten Jahr einen zusätzlichen Turbo bekommen hat. Camping und Naturerlebnis passen perfekt zusammen, ohne dabei auf Komfort und Annehmlichkeiten verzichten zu müssen. Denn mit dem Wohnwagen oder Wohnmobil hat man sein Zuhause immer dabei. Gleichzeitig bieten Campingreisen viele Gestaltungsmöglichkeiten: egal ob Aktivurlaub zum Wandern, Radfahren oder Wassersport, Erholungs- und Wellnessurlaub oder Kultur-, Rundreisen und Städtetouren – Camping eignet sich für viele Urlaubsarten.

 

Nachhaltiger Aufwärtstrend: Zulassungen steigen

Doch nicht nur die Campingplätze freuen sich steigender Nächtigungszahlen, auch die Hersteller von Wohnwägen und Wohnmobilen verzeichnen in den letzten Jahren laufend Rekordergebnisse. Seit 2010 steigen die Zulassungszahlen von Freizeitfahrzeugen von Jahr zu Jahr. Insbesondere die Nachfrage nach Reisemobilen erlebte in den letzten Jahren einen starken Aufwärtstrend: gegenüber 2010 hat sich die Zahl der jährlich neu zugelassenen Wohnmobile in Deutschland um 330%, in Österreich um 290% erhöht. Daher sind sich Expert/innen einig, dass auch für die nächsten Jahre die Nachfrage auf den Campingplätzen gesichert ist. Denn einmal gekaufte und zugelassene Wohnwägen und Wohnmobile werden 20 Jahre und länger genutzt.

Die nachfolgende Bildergalerie ist mittels Pfeiltasten (links, rechts) bedienbar.

Gäste-Bedürfnisse im Wandel

Dementsprechend hat sich in den letzten Jahren auch die Nachfrage nach (zusätzlichen) Campingmöglichkeiten gewandelt. Klassische Campingplätze sehen sich steigenden Ausstattungs- und Komfortansprüchen der Campingurlauber gegenüber und verzeichnen eine zusätzliche Nachfrage nach Mietobjekten, wie etwa Schlaffässer oder TinyHouses. Hinzu kommt die wachsende Zahl der Wohnmobilreisenden, die verstärkt zusätzliche Campingmöglichkeiten auf eigens für sie eingerichteten Wohnmobilstellplätzen oder auf Kleinstcampingplätzen suchen.

 

Neue Campingbestimmungen seit 1. Juli 2021

Diesen Entwicklungen wurde mit den neuen Bestimmungen für Campingplätze, die in das Oö. Tourismusgesetz aufgenommen wurden, Rechnung getragen.

Die wesentlichen Neuerungen durch diese Campingbestimmungen sind:

  • Aufnahme einer Legaldefinition des Campierens
  • Möglichkeit für die Betreiber von Campingplätzen für ständig wechselnde Gäste leicht ortsveränderliche, eingeschossige Bauwerke bis 50 m² zu errichten
  • Beschränkung der gesetzlichen Vorgaben über die Ausstattung von Campingplätzen auf grundsätzliche Anforderungen
  • Einführung von Kurzzeitcampingplätzen, Kleinstcampingplätzen und Wohnmobilstellplätzen als neue Campingplatztypen
  • Einführung einer größenmäßigen Beschränkung, ab der eine Campingplatzbewilligung benötigt wird
  • Ausnahme von der Bewilligungspflicht für Jugendzeltlager, Kurzzeitcampingplätze, Kleinstcampingplätze und Wohnmobilstellplätze (lediglich Anzeigepflicht)
  • Anordnung einer dinglichen Wirkung von Campingplatzbewilligungen; Entfall der persönlichen Voraussetzungen
  • Schaffung einer Verordnungsermächtigung für die Gemeinden für ihr Gebiet oder Teile des Gemeindegebiets ein Verbot des Campierens festzulegen

 

Die detaillierten Regelungen finden Sie im Landesgesetzblatt.

 

Ausführliche Informationen und eine Planungshilfe für Betreiber von Kleinstcampingplätzen und Wohnmobilstellplätzen haben wir für Sie in diesem Leitfaden zusammengefasst.

Ansprechpartner

Mag. Rainer Jelinek
Oberösterreich Tourismus GmbH
Telefon +43 732 7277-163
E-Mail rainer.jelinek@oberoesterreich.at