suche
suchen
schließen

Barrierefreie Websites im Tourismus

Das neue Barrierefreiheitsgesetz, das ab 28. Juni 2025 gilt, hat auch Auswirkungen auf die Gestaltung touristischer Websites.

Barrierefreiheit beginnt nicht an der Hoteltüre – sondern im Web

Für viele Menschen mit Beeinträchtigung ist die Website der erste Berührungspunkt mit einem touristischen Angebot. Doch was, wenn sie nicht lesbar ist? Wenn Navigation, Buchung oder Informationen nicht nutzbar sind? Dann bleibt ein Aufenthalt oft nur ein Wunsch. Dabei ist digitale Barrierefreiheit nicht nur eine Frage der Verantwortung – sie ist ein wirtschaftlicher und rechtlicher Erfolgsfaktor.

 

760.000 Gründe, jetzt zu handeln

In Österreich leben rund 760.000 Menschen mit „registrierter Behinderung“, dazu kommen ältere Personen mit altersbedingten Einschränkungen sowie temporär beeinträchtigte Menschen. Insgesamt betrifft Barrierefreiheit also Millionen potenzieller Gäste. Sie wünschen sich nicht nur bauliche Zugänglichkeit, sondern auch digitale Teilhabe – vor, während und nach dem Aufenthalt.

 

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit konkret?

Eine barrierefreie Website ist für alle Menschen nutzbar – unabhängig von Einschränkungen der Sicht, Mobilität, Hörfähigkeit oder des kognitiven Zugangs. Das gelingt durch:

  • klare Struktur und Navigation
  • kontrastreiche Farben und ausreichend große Schrift
  • Texte in einfacher Sprache
  • Alternativtexte für Bilder
  • Tastaturbedienbarkeit und Screenreader-Kompatibilität
  • Verzicht auf automatisch abspielende Inhalte

 

Die WKO stellt online detaillierte Informationen zu diesem Thema zur Verfügung. Viele der oben erwähnten Punkte verbessern zusätzlich auch die Suchmaschinenoptimierung (SEO) und die allgemeine Nutzerfreundlichkeit Ihrer Website.

WKO - Digitale Barrierefreiheit

Ihr Mehrwert als Betrieb oder Destination

  • Neue Zielgruppen erschließen: Menschen mit Beeinträchtigung und ihre Familien reisen gerne – wenn sie sich willkommen fühlen. Barrierefreiheit wird dabei zunehmend zum Buchungskriterium.
  • Gästekommunikation verbessern: Ein barrierefreier Webauftritt erhöht die Zufriedenheit bei allen Gästen – inklusive Senior:innen, internationalen Reisenden und Menschen mit wenig Digitalerfahrung.
  • Pflichten rechtzeitig erfüllen: Ab 28. Juni 2025 wird das Barrierefreiheitsgesetz für viele digitale Dienstleistungen verpflichtend, insbesondere für Online-Zimmerbuchungen oder Ticketverkäufe.
  • Vorbild sein in der Region: Betriebe, die digitale Inklusion ernst nehmen, stärken nicht nur ihr eigenes Profil, sondern leisten einen wichtigen Beitrag zur Attraktivität des gesamten Tourismusstandorts Oberösterreich.

“Barrierefreiheit ist Gastfreundschaft auf allen Ebenen – digital wie analog. Sie zeigt, dass alle Gäste willkommen sind.”

 

Jetzt informieren!

Welche Anforderungen kommen konkret auf Tourismusbetriebe zu? Wie gelingt die Umstellung in der Praxis?
Antworten darauf gibt die Fachveranstaltung "Digitale Barrierefreiheit im Tourismus" des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft vom 29. April 2025. Eine wertvolle Aufzeichnung für alle, die ihre Website fit für die Zukunft machen möchten.

 

Schritt für Schritt zur barrierefreien Website

  1. Status-Check machen: Lassen Sie Ihre bestehende Website prüfen – viele kleine Optimierungen lassen sich einfach umsetzen.
  2. Agenturen sensibilisieren: Achten Sie bei neuen Webprojekten auf barrierefreie Standards – fordern Sie diese aktiv ein.
  3. Barrierefreiheit erklären: Eine transparente Erklärung auf Ihrer Website zeigt, dass Sie das Thema ernst nehmen – und woran Sie arbeiten.

 

Tipp: Praxisnahe Leitfäden, Checklisten und Tools zur Umsetzung finden Sie auf der Nachhaltigkeitsplattform Oberösterreich.