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Arbeitskräfte aus Drittstaaten. Rechtliche Tipps und Beratungsangebote der WKOÖ.

Internationale Fachkräfte sind eine wertvolle Ressource für den heimischen Tourismus. In dieser Session ging es um die rechtlichen Grundlagen, Möglichkeiten und Unterstützungsangebote zur Beschäftigung von Arbeitskräften aus Drittstaaten der WKOÖ – von Saisonkräften bis hin zur Rot-Weiß-Rot-Karte.

Die wichtigsten Ergebnisse

Es gibt eine Vielfalt an Optionen: Betriebe profitieren von unterschiedlichen Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitskräfte aus Drittstaaten, dazu zählen etwa Saisonkontingente und RWR-Karten (Mangelberuf, Schlüsselkraft oder Stammmitarbeiter).

Neue Regelungen ab 2026: Die geplante Saisonkontingentverordnung und das Westbalkankontingent schaffen zusätzliche Chancen für Betriebe.

Starke Unterstützung: Die WKOÖ begleitet bei rechtlichen Fragen, Antragstellungen und der Prüfung von Qualifikationen.

Die nachfolgende Bildergalerie ist mittels Pfeiltasten (links, rechts) bedienbar.

So geht es weiter:

Die WKOÖ begleitet Betriebe weiterhin aktiv bei der Arbeitskräftegewinnung und informiert ab Dezember 2025 über die Umsetzung der neuen Kontingentverordnung. 

 

Expert:innen:

Mag. Stefan Praher, MBA (WKOÖ) und Mag.a Kristina Toma (WKOÖ-Arbeitsrecht).

Ansprechpartner

Mag. Stefan Praher, MBA
Wirtschaftskammer Oberösterreich
Hessenplatz 3
4020 Linz

Telefon +43 590 909 4600
E-Mail tourismus@wkooe.at