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Aktuelle Informationen und Richtlinen zu Covid-19 für Tourismusverbände und Betriebe in Oberösterreich

Touristische Reisen nach Oberösterreich sind möglich. Hier finden Sie alle Informationen zu den gültigen Corona-Maßnahmen.

 

Covid-19 Infektionen: Verkehrsbeschränkungen ab 01.08.2022

Durch die im BGBl. II Nr. 295/2022 kundgemachte Novelle erfolgt eine umfangreiche Anpassung der Rechtslage hinsichtlich dem Umgang mit COVID-19-Infektionen und damit einhergehenden Verkehrsbeschränkungen ab 1. August 2022.  Die Regelungen sehen nun eine sogenannte Verkehrsbeschränkung für Personen vor, für die ein positives Testergebnis auf SARS-CoV-2 vorliegt. Als Verkehrsbeschränkung gilt das dauerhafte Tragen einer FFP-2-Maske bei Kontakt mit anderen Personen. Die Verkehrsbeschränkung ersetzt die Quarantänepflicht.

Die Verkehrsbeschränkung endet grundsätzlich:

  • Nach 10 Tagen.
  • Freitesten nach 5 Tagen ist möglich.
  • Wenn nach einem positiven Antigen-Test binnen 48 Stunden ein negativer PCR-Test erfolgt.

Der Anwendungsbereich dieser Verkehrsbeschränkungen gilt unabhängig davon, ob die positiv getestete Person Symptome aufweist oder nicht. Ob eine positiv getestete Person arbeitsunfähig ist oder nicht, entscheidet ein/e befugte/r Mediziner:in mittels Krankschreibung.

Arbeiten mit positivem Test ist künftig möglich, wenn eine Maske getragen wird:

  • In Innenräumen muss durchgehend eine Maske getragen werden, wenn ein Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann.
  • Im Freien ist ebenfalls eine Maske zu tragen, wenn zu anderen Personen kein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden kann.
  • Die Maskenpflicht entfällt, wenn im Freien ein Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann.
  • In öffentlichen Verkehrsmitteln ist eine Maske zu tragen.


Ausnahmen bestehen für Personen, die die Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht tragen können oder wenn das durchgehende Tragen einer Maske die Erbringung der Arbeitsleistung verunmöglicht und keine sonstigen geeigneten organisatorischen oder räumlichen Schutzmaßnahmen getroffen werden können (z. B. Alleinarbeitsplatz/Einzelbüro, Vereinbarung von Homeoffice etc.). In diesen Fällen ist ein Kostenersatz nach § 32 Abs. 1a Epidemiegesetz vorgesehen.


Neuerliches Inkrafttreten der Risikogruppenfreistellung
Im BGBl. II Nr. 293/2022 wurde die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft betreffend Festlegung des Zeitraums für Freistellungen nach § 735 Abs. 3b Allgemeines Sozialversicherungsgesetz kundgemacht. Damit ist die Risikogruppenfreistellung von 1. August 2022 bis 31. Oktober 2022 wieder möglich.

Eine Aktualisierung der Detailinformationen zu Antragsstellung auf Rückerstattung der Entgeltfortzahlung für Risikogruppen wird demnächst unter folgendem Link auf der Webseite der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) erwartet.

 

Aktuell gültige Regelungen und Schutzmaßnahmen

Nachweise
Ein- und Ausreise
Maskenpflicht
Beherbergung
Gastronomie
Freizeit & Kultur
Veranstaltungen
Sport
Handel und Dienstleistungen

Verordnungen

 

Handlungsempfehlungen und Leitfäden für Betriebe

Gastronomie und Hotellerie: Covid-19 Präventionskonzept

Das Muster-Präventionskonzept für Gastronomie und Hotellerie wurde überarbeitet und angepasst. Gemäß § 5 und § 6 der 2. COVID-19-Öffnungsverordnung (i.d.F. vom 28. Juni 2021) sind Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe dazu verpflichtet, ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.

Demnach hat das Präventionskonzept dem Stand der Wissenschaft zu entsprechen und eine Risikoanalyse sowie folgende Mindestinhalte zu umfassen:

  • spezifische Hygienemaßnahmen,
  • Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion
  • Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen,
  • gegebenenfalls Regelungen betreffend die Konsumation von Speisen und Getränken,
  • Regelungen zur Steuerung der Personenströme und Regulierung der Anzahl der Personen,
  • Regelungen betreffend Entzerrungsmaßnahmen, wie Absperrungen und Bodenmarkierungen,
  • Vorgaben zur Schulung der Mitarbeiter*innen in Bezug auf Hygienemaßnahmen und die Durchführung eines SARS-CoV-2-Antigentests.

Basierend auf einem Vorschlag für die vorgeschriebene Risikoanalyse enthält das Muster auch eine Checkliste für die COVID-19 Präventionsmaßnahmen. Darüber hinaus finden Sie für die Gastronomie und Hotellerie zentrale Inhalte, die bei gastronomischen Tätigkeiten sowie bei der Schulung von Mitarbeiter/innen zu beachten sind. Das Muster dient als Vorlage zur Erarbeitung des betriebseigenen Präventionskonzeptes, dh es muss jedenfalls noch - mit Hilfe der Anlagen - an die Gegebenheiten des eigenen Unternehmens angepasst werden.

Muster für Erstellung eines Präventionskonzeptes für die Gastronomie und Hotellerie stehen hier zur Verfügung.
 

Gastronomie und Hotellerie: Leitfäden für den Umgang mit COVID-19 (Verdachts-)Fällen

Leitfaden des Landes Oberösterreich bei COVID-19 (Verdachts-)Fällen im Tourismus, Stand: 09.11.2021

Leitfaden für Tourismusbetriebe hinsichtlich des Umgangs mit COVID-19 (Verdachts-)Fällen, Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

 

Leitfaden der Österreich Werbung zur Einbindung des Sicherheitscontents

Welche Sicherheitsvorkehrungen gelten in Hotellerie und Gastronomie? Antworten auf diese und viele andere Fragen rund um Urlaub in Österreich recherchiert und aktualisiert die Österreich Werbung laufend. Diesen redaktionell in verschiedenen Sprachen aufbereiteten Content können Sie auch für die Information Ihrer Gäste nutzen. Wie Sie den Content der Österreich Werbung für Ihre Webseite übernehmen können, erfahren Sie hier.

 

Gäste Informationsseiten

Auf der oberösterreich.at wurde eine aktuelle Informationsseite für Gäste eingerichtet. Gerne können Sie diese Seite auch mit Ihrer eigenen Website verlinken.

Pressekommunikation

Die Kommunikation mit den Medien rund um das Thema COVID 19 erfolgt direkt über das Land Oberösterreich. Ihre Anfrage richten Sie bitte an: komm-cov@ooe.gv.at.

Presseanfragen aus unseren Märkten werden über unser Team (presse@oberoesterreich.at) beantwortet. Gerne unterstützen wir die Verantwortlichen in den Tourismusregionen bei Medienanfragen aus den Herkunftsländern.

 

Häufig gestellte Fragen und Informationen zum Coronavirus - weitere Links