Zielsetzungen der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen:
Die Neuerungen im Überblick:
600.000 Euro Finanzierungsaufkommen (Tourismusbeiträge und -abgaben) und 200.000 Nächtigungen als Mindestgröße für Tourismusverbände, Toleranzgrenzen bei grenzüberschreitenden touristischen Organisationen)
Verbände in Anlehnung an GmbH mit Aufsichtsrat
Reduktion von derzeit 103 auf ca. 19 Verbände
Neustrukturierung der Landestourismusorganisation (LTO) - Oberösterreich Tourismus als GmbH
Strategie-Board anstatt Landes-Tourismusrat
Konkretisierung der Aufgaben
Ortstaxe 2 Euro in ALLEN Gemeinden
Freizeitwohnungspauschale in allen Gemeinden + Zuschlagsermächtigung für Gemeinden (Zweitwohnsitzabgabe); konkretere Definition des Begriffs Freizeitwohnungspauschale
Kosten der Tourismusabgabenstelle werden künftig vom Land einbehalten
Das OÖ. Tourismusgesetz 2018 gilt seit 1. Februar 2018.
Aktuelle Informationen zu Landesgesetzen und Erlässen im Tourismusrecht finden Sie auf den Seiten des Landes Oberösterreich.
Update zum OÖ. Tourismusgesetz 2018
Mit 1. Jänner 2019 traten die Bestimmungen des zweiten Teils des OÖ. Tourismusgesetzes 2018 in Kraft. Dies betrifft u.a. die Neuregelung der Tourismusabgaben und hier insbesondere die Ortstaxe und die Ferienwohnungspauschale.
Per 1.1.2019 wurde die Ortstaxe von einer Gemeindeabgabe in eine Landesabgabe umgewandelt, die nunmehr in allen oberösterreichischen Gemeinden – somit auch in den Nicht-Tourismusgemeinden – zu entrichten ist.
Die Höhe der Abgabe ist landesweit einheitlich mit 2 Euro festgesetzt. Von diesen 2 Euro verbleiben 5 % als Kostenbeitrag für die Einhebung in der Gemeinde. Liegt die Gästeunterkunft in einer Nicht-Tourismusgemeinde (D-Gemeinde) fließt der übrige Betrag (95 %) an die Landes-Tourismusorganisation.
Gleiches gilt seit 1.1.2019 für die Ferienwohnungspauschale: liegt diese in einer Nicht-Tourismusgemeinde (D-Gemeinde) fließen 95 % der Abgabe an die Landes-Tourismusorganisation (5% verbleiben als Kostenbeitrag für die Einhebung in der Gemeinde).
Weiterführende Auskünfte sowie Informationen zur Abwicklung ergingen seitens des Amtes der oö. Landesregierung bereits im Juli und November 2018 an alle oberösterreichischen Städte, Marktgemeinden und Gemeinden und sind zudem hier online abrufbar.
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