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title: Ortstaxe
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date: 2024-10-09
modified: 2024-10-29
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# Ortstaxe

Ortstaxe
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### Die Ortstaxe ist eine Landesabgabe, die bei Nächtigungen in Gästeunterkünften in allen Gemeinden in Oberösterreich anfällt.

Der Pflicht zur Entrichtung der Ortstaxe unterliegen Personen, die in einer Gästeunterkunft nächtigen, sofern sie in der betreffenden Gemeinde nicht ihren Hauptwohnsitz haben.

Die Unterkunftgeber:in ist verpflichtet die Ortstaxe vom Gast einzuheben, hierüber Aufzeichnungen zu führen und diese mittels einheitlichem automatisationsunterstützen System an die Meldebehörde (Gemeinde) zu übermitteln. Die Unterkunftgeber:in führt die vom Gast eingehobene Ortstaxe als Abgabe an die Gemeinde ab. Die Ortstaxe beträgt € 2,40 je Nächtigung landesweit. Eine Ortstaxenerhöhung fand in Bad Ischl, in der Ferienregion Dachstein-Salzkammergut und in der Region Pyhrn-Priel statt. Die gesetzliche Grundlage ist das [oberöstereichische Tourismusgesetz ](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrOO&Gesetzesnummer=20000953 "Link öffnet sich in neuem Fenster")i.d.g.F §§ 47-53. Weiterführende Informationen zum Beherbergungsgewerbe und die Abgrenzung zu gewerberechtlichen Themen finden Sie [hier](https://www.wko.at/oe/tourismus-freizeitwirtschaft/hotellerie/vermietung-touristische-beherbergung "Link öffnet sich in neuem Fenster").

  © Copyright öffnen  © Foto Oberösterreich Tourismus/Böhmerwald/Robert Maybach: Entspannen am Waldboden des Böhmerwaldes. Copyright schließen

      ![Eine Frau in sommerlicher Wanderbekleidung liegt am weichen Waldboden in der Region Böhmerwald und relaxt. Neben ihren Füßen liegt ihr roter Wanderrucksack, rechts neben ihr liegt ein Wanderstock aus Holz.](https://www.oberoesterreich-tourismus.at/fileadmin/_processed_/1/e/csm_BoehmerwaldWandernRastWaldboden_OberoesterreichTourismusBoehmerwaldRobertMaybach_afc714070f.jpg "Foto Oberösterreich Tourismus/Böhmerwald/Robert Maybach: Entspannen am Waldboden des Böhmerwaldes.")

Was ist eine Gästeunterkunft?
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### Gewerbliche Unterkunftsstätten (Gasthäuser, Hotels, Frühstückspensionen usw.)

- rechtliche Basis: Gewerbeordnung 1994
- reglementiertes oder freies Gewerbe
- zuständig: Bezirksverwaltungsbehörde

### Campingplätze

- rechtliche Basis: Tourismusgesetz
- Anzeige bzw. Bewilligung
- zuständig: Bezirksveraltungsbehörde
- ausgenommen Stellplätze für Dauercamper

### Private Gästeunterkünfte

- in denen Gäste entgeltlich beherbergt oder die Gäste für kurzfristige Zeiträume von jeweils höchstens 30 Nächten entgeltlich als Wohnraum zur Verfügung gestellt werden
- rechtliche Basis: Tourismusgesetz (in Verbindung mit der Gewerbeordnung)
- Anzeige
- zuständig: Gemeinde

### Sonderkrankenanstalten (z.B. Rehabilitation, Kurhäuser)

  © Copyright öffnen  © Foto Oberösterreich Tourismus GmbH/Moritz Ablinger: Drohnenaufnahme eines Camping-Vans im Weißenbachtal in der Ferienregion Attersee-Attergau. Copyright schließen

      ![Drohnenaufnahme eines Camping Vans auf der Straße im Weißenbachtal in der Ferienregion Attersee-Attergau. Zu sehen ist der weiße Van wie er auf der Straße entlang fährt.](https://www.oberoesterreich-tourismus.at/fileadmin/_processed_/5/2/csm_DrohnenaufnahmeWeissenbachtal_OberoesterreichTourismusMoritzAblinger_c9805442f9.jpg "Foto Oberösterreich Tourismus GmbH/Moritz Ablinger: Drohnenaufnahme eines Camping-Vans im Weißenbachtal in der Ferienregion Attersee-Attergau.")

Ortstaxenpflicht nach Gästeunterkunftskategorien
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### Ortstaxenpflicht erste 60 Nächtigungen

- Gewerbliche Unterkunftsstätten
    - OÖ Tourismusgesetz § 47 Abs. 2 Z 1
- Campingplätze
    - OÖ Tourismusgesetz § 70 § 47 Abs. 2 Z 2
- Privatvermietung/entgeltliche Beherbergung
    - OÖ Tourismusgesetz § 47 Abs. 2 Z 3 1. Fall iVm. § 35 1. Fall
- Sonderkrankenanstalten
    - OÖ Tourismusgesetz § 47 Abs. 2 Z 4

### Ortstaxenpflicht 30 Nächte

- Kurzfristige Raumvermietung (auch kürzer als 30 Tage)
    - OÖ Tourismusgesetz § 47 Abs. 2 Z 3 2. Falle iVm. § 35 2. Fall

### Keine Ortstaxenpflicht

- Ausschließlich langfristige Raumvermietung (länger als 30 Nächte)
- Dauercamper länger als 2 Monate abgestellt

  © Copyright öffnen  © Oberösterreich Tourismus GmbH/Robert Maybach: St. Florianer Sängrknaben in einem Saal des Stiftes St. Florian. Copyright schließen

      ![Sechs gut gelaunte St. Florianer Sängerknaben in ihren traditionellen Matrosenuniformen sitzen auf Stühlen in einem Raum des Stiftes St. Florian. Sie blicken zur Kamera.](https://www.oberoesterreich-tourismus.at/fileadmin/_processed_/5/e/csm_StFlorianSaengerknabenSessel_OberoesterreichTourismusGmbHRobertMaybach_0d352f1a59.jpg "Oberösterreich Tourismus GmbH/Robert Maybach: St. Florianer Sängrknaben in einem Saal des Stiftes St. Florian.")

Befreiungsgründe Ortstaxenpflicht
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Von der Ortstaxe befreit sind

1. Personen bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden
2. Personen, die aus Anlass der Erfüllung ihrer Schulpflicht oder der Absolvierung einer allgemein bildenden höheren oder berufsbildenden Schule, einer Lehre oder einer Hochschule oder aus Anlass der Ableistung des Wehr- und Zivildienstes nächtigen
3. Personen, die als Teilnehmer:innen an Veranstaltungen der öffentlichen Jugendbetreuung oder von Kinder- und Jugendverbänden im Gebiet der Veranstaltungsgemeinde nächtigen
4. Personen, die in Ausübung ihres Berufes als Buslenker:in oder Reiseleiter:in eine Reisegruppe begleiten und unentgeltlich nächtigen
5. Personen, die im Katastrophenfall in einer Gästeunterkunft nächtigen müssen

### **Ansonsten gibt es keine Ausnahmefälle von der Ortstaxenpflicht!**

      ![](https://www.oberoesterreich-tourismus.at/fileadmin/_processed_/8/e/csm_SalzkammergutStWolfgangScalariaConventionBureauNetzwerkOutdoor_OberoesterreichTourismusGmbHRobertMaybach1920x1280_74e39a8769.jpg)

 **Abrechnung der Ortstaxe mit der Gemeinde**
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1. Die Unterkunftgeber:in hat der Gemeinde mittels einheitlichen automatisationsunterstützen System zu übermitteln:
    längstens binnen **48 Stunden nach der Ankunft** eines Gastes die Daten des Gästeverzeichnisses;
    allfällige Belege über Befreiungsgründe;
    längstens **binnen 48 Stunden** nach der Abreise eines Gastes die Daten des tatsächlichen Abreisetages, sofern ein Gast zu einem anderen als dem ursprünglich angegebenen Tag abreist.
    Alternativ: bis 15. des Folgemonats eine Abgabenerklärung über die Anzahl der abgabepflichtigen und abgabebefreiten Nächtigungen und den sich daraus ergebenden Abgabenbetrag
2. Die Gemeinde erstellt die **Abrechnung bis 15. des Folgemonats** und sendet die Abrechnung an den Betrieb
3. Die Unterkunftgeberin entrichtet bis zum Letzten des auf die Einhebung folgenden Monats (Fälligkeitstag) an die Gemeinde

Fallbeispiele für häufige Fragenstellungen bei der Ortstaxe
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 [  © Copyright öffnen  © Foto Oberösterreich Tourismus/Mühlviertler Alm Freistadt/Robert Maybach: Gäste beim Essen und Trinken in Foxis Schlosstaverne in Freistadt in der Region Mühlviertler Alm Freistadt. Copyright schließen

      ![Gäste beim Essen und Trinken in Foxis Schlosstaverne in Freistadt in der Region Mühlviertler Alm Freistadt. Alle sind gut gelaunt, lachen und unterhalten sich.](https://www.oberoesterreich-tourismus.at/fileadmin/_processed_/4/0/csm_FoxisSchlosstaverneInnenraum_OberoesterreichTourismusMuehlviertlerAlmFreistadtRobertMaybach_248e6a97ff.jpg "Foto Oberösterreich Tourismus/Mühlviertler Alm Freistadt/Robert Maybach: Gäste beim Essen und Trinken in Foxis Schlosstaverne in Freistadt in der Region Mühlviertler Alm Freistadt.")

 Langzeitgäste

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 ](https://www.oberoesterreich-tourismus.at/fileadmin/user_upload/lto/Meldewesen/Fallbeispiele/FB_Langzeitgaeste.pdf)

 [  © Copyright öffnen  © Foto Oberösterreich Tourismus GmbH/Moritz Ablinger: Paar beim Campingurlaub im Camping Van am Campingplatz Berau in St. Wolfgang im Salzkammergut. Copyright schließen

      ![Paar liegt beim Campingurlaub im Van auf einer grauen Decke. Sie sind von oben zu sehen. Die Frau liest ein Buch, der Mann liegt neben ihr. Die seitliche Schiebetür des Vans ist geöffnet, der Boden ist zu erkennen.](https://www.oberoesterreich-tourismus.at/fileadmin/_processed_/0/2/csm_CampingVanLesen_OberoesterreichTourismusMoritzAblinger_5498a9d0a4.jpg "Foto Oberösterreich Tourismus GmbH/Moritz Ablinger: Paar beim Campingurlaub im Camping Van am Campingplatz Berau in St. Wolfgang im Salzkammergut.")

 Dauercamper

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 ](https://www.oberoesterreich-tourismus.at/fileadmin/user_upload/lto/Meldewesen/Fallbeispiele/FB_Dauercamper.pdf)

 [  © Copyright öffnen  © Foto Tourismus Hausruckwald/Thomas Koller: Nahaufnahme zweier Frauen beim Kaffetrinken in der Vöcklabrucker Innenstadt in einem Gastgarten. Copyright schließen

      ![Rechts im Bild ist eine Frau zu sehen, die lächelnd in die Kamera schaut. Sie hat langes, blondes Haar und hält eine rot-gemusterte Tasse in der Hand. Ihr Shirt ist gestreift und die Jacke darüber ist grau. Die Frau links neben ihr hat braunes Haar. Sie trägt Stirnfransen und eine Brille. Ihr Oberteil ist weiß und die Weste darüber ist schwarz. Sie lächelt die blonde Frau an. Im Hintergrund sind weitere Personen an einem Tisch, sowie Gebäude und ein Stadtturm zu sehen.](https://www.oberoesterreich-tourismus.at/fileadmin/_processed_/f/8/csm_DamenCafeNahaufnahme_Gastg%C3%A4rten_8_TourismusHausruckwaldThomasKoller_a1f92808de.jpg "Foto Tourismus Hausruckwald/Thomas Koller: Nahaufnahme zweier Frauen beim Kaffetrinken in der Vöcklabrucker Innenstadt in einem Gastgarten.")

 Schüler:innen | Student:innen

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 ](https://www.oberoesterreich-tourismus.at/fileadmin/user_upload/lto/Meldewesen/Fallbeispiele/FB_Schueler_und_Studenten.pdf)

 [  © Copyright öffnen  © Foto Oberösterreich TourismusTraunsee-AlmtalRobert Maybach Zwei Kinder am Laudachsee im Salzkammergut begutachten ein mit Wasser gefülltes Einmachglas. Copyright schließen

      ![Zwei Kinder in Grünberg im Salzkammergut begutachten ein mit Wasser gefülltes Einmachglas. Im Hintergrund ist undeutlich die gründe Landschaft zu sehen.](https://www.oberoesterreich-tourismus.at/fileadmin/_processed_/c/9/csm_KinderLaudachsee_OberoesterreichTourismusTraunseeAlmtalRobertMaybach_89e51a9b1f.jpg "Foto Oberösterreich TourismusTraunsee-AlmtalRobert Maybach Zwei Kinder am Laudachsee im Salzkammergut begutachten ein mit Wasser gefülltes Einmachglas.")

 Jugendlager

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 ](https://www.oberoesterreich-tourismus.at/fileadmin/user_upload/lto/Meldewesen/Fallbeispiele/FB_Offentliche_Jugendbetreuung.pdf)

 [  © Copyright öffnen  © Foto Oberösterreich Tourismus/Donau OÖ/Robert Maybach: Rosi Lindinger und Matthias Ecker beim Spargel ernten im Eferdinger Becken in Pupping in der Donauregion Oberösterreich. Copyright schließen

      ![Zu sehen ist Spargel-Bäurin Rosi Lindinger hockend im Spargelfeld bei der Ernte im Eferdinger Becken in Pupping. Sie ist fröhlich gelaunt und sortiert den Spargel in eine Kiste. Verschwommen im Hintergrund ist Matthias Ecker zu sehen wie er eine rote Kiste trägt.](https://www.oberoesterreich-tourismus.at/fileadmin/_processed_/c/b/csm_SpargelfeldErnteRosiLindinger_OberoesterreichTourismusDonauOOERobertMaybach_222fbcb7d5.jpg "Foto Oberösterreich Tourismus/Donau OÖ/Robert Maybach: Rosi Lindinger und Matthias Ecker beim Spargel ernten im Eferdinger Becken in Pupping in der Donauregion Oberösterreich.")

 Voluntourism
 Freiwillige Arbeit im Urlaub
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 ](https://www.oberoesterreich-tourismus.at/fileadmin/user_upload/lto/Meldewesen/Fallbeispiele/FB_Voluntourism.pdf)

 [ OÖ Tourismusgesetz ](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrOO&Gesetzesnummer=20000953&FassungVom=2025-01-01 "Link öffnet sich in neuem Fenster")

 [ Rechtsinfos Land OÖ ](https://www.land-oberoesterreich.gv.at/27351.htm "Link zum Land Oberösterreich öffnet sich in neuem Fenster")

Sie haben Fragen zum Meldewesen? Wir helfen Ihnen gerne!

Hotline: +43 732 7277-101 oder per E-Mail.

[ E-Mail schreiben ](mailto:meldewesen@oberoesterreich.at?subject=Frage%20zum%20Meldewesen "meldewesen@oberoesterreich.at")